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Abmahnung der Volkswagen AG wegen Fahrzeugschlüsselgehäusen – was Betroffene jetzt beachten sollten
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Abmahnung der Volkswagen AG wegen Fahrzeugschlüsselgehäusen – was Betroffene jetzt beachten sollten

27. Juli 2026 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Designrecht

Die Volk­swa­gen AG geht derzeit gegen den Ver­trieb von Fahrzeugschlüs­sel­ge­häusen vor, die nach ihrer Auf­fas­sung geschützte De­signs von Volk­swa­gen-Funkschlüs­seln nachah­men. Be­trof­fen sein kön­nen ins­beson­dere Händler auf On­line-Mark­t­plätzen wie eBay, die nicht au­torisierte Er­satz- oder Aus­tauschge­häuse an­bi­eten, be­wer­ben oder verkaufen.

In einem uns vor­liegen­den Abmahn­schreiben vom 20. Juli 2026 ver­langt die Volk­swa­gen AG, vertreten durch die Kan­zlei Lub­berg­er Lehment, von ein­er On­line­händ­lerin unter an­derem die Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung, Auskün­fte über Einkauf und Ver­trieb, die Her­aus­gabe vorhan­den­er Lagerbestände zur Ver­nich­tung sowie die Er­stat­tung von Abmahnkosten.


Worum geht es bei der Abmahnung?

Volk­swa­gen beruft sich auf ein einge­tra­genes Unions­de­sign für die Gestal­tung eines Fahrzeugschlüs­sels bzw. Schlüs­sel­ge­häus­es. Nach Auf­fas­sung der Rechtein­hab­erin sind die bean­stande­ten Schlüs­sel­ge­häuse dem geschützten De­sign in ihrem Gesamtein­druck na­hezu identisch.

Die Abmah­nung stützt sich damit nicht vor­rangig auf Marken­recht, son­dern auf De­sign­recht. Entschei­dend ist dabei, ob das ange­botene Pro­dukt beim so­ge­nan­nten „in­formierten Be­nutzer“ densel­ben Gesamtein­druck wie das einge­tra­gene De­sign erzeugt. Dabei kön­nen bere­its die äußere Form, Kon­turen, Auss­parun­gen, abgerun­dete oder kantige Bere­iche sowie die Anord­nung prä­gen­der El­e­mente rel­e­vant sein.

Auch wenn ein Schlüs­sel­ge­häuse mit ab­we­ichen­den Sym­bol­en, Far­ben oder einzel­nen De­tails verse­hen ist, kann aus Sicht des Rechtein­hab­ers eine De­sign­ver­let­zung vor­liegen. Ob dies im konkreten Einzelfall tat­säch­lich zutrifft, muss je­doch sorgfältig geprüft werden.


Welche Forderungen enthält das Schreiben?

Die Abmah­nung ver­langt typ­is­cher­weise mehrere Maß­nah­men gleichzeitig:

  • Un­ter­las­sung: Der Verkauf, das An­bi­eten, Be­wer­ben, Ein­führen oder Lagern der be­trof­fe­nen Schlüs­sel­ge­häuse soll kün­ftig unterbleiben.
  • Straf­be­wehrte Un­ter­las­sungserk­lärung: Die beige­fügte Erk­lärung sieht für je­den schuld­haften Ver­stoß eine Ver­tragsstrafe von 5.100,00 € vor.
  • Auskun­ft und Rech­nungsle­gung: Gefordert wer­den Angaben zu Liefer­an­ten, Einkaufs- und Verkauf­s­men­gen, Preisen, Ver­trieb­swe­gen sowie gewerblichen Ab­nehmern. Teil­weise sollen Rech­nun­gen, Liefer­scheine und weit­ere Belege vorgelegt werden.
  • Ver­nich­tung bzw. Her­aus­gabe: Vorhan­dene Lagerbestände der bean­stande­ten Pro­duk­te sollen her­aus­gegeben wer­den, damit sie ver­nichtet wer­den können.
  • Schadenser­satz dem Grunde nach: Be­trof­fene sollen bestäti­gen, dass sie grund­sät­zlich zum Schadenser­satz verpflichtet sind.
  • Abmahnkosten: Im vor­liegen­den Schreiben wird ein Gegen­standswert von 150.000 € ange­set­zt. Da­raus wer­den Abmahnkosten in Höhe von 3.200,56 € brut­to berechnet.

Beson­ders prob­lema­tisch ist, dass Auskunfts‑, Ver­nich­tungs- und Schadenser­satz­forderun­gen weitre­ichende wirtschaftliche Fol­gen haben kön­nen. Die ver­langte Auskun­ft soll sich häu­fig nicht nur auf einzelne abge­bildete Ange­bote, son­dern auf den gesamten Ver­trieb­sum­fang und sämtliche Ver­trieb­skanäle beziehen.


Die Frist ist ernst zu nehmen

Im konkreten Schreiben wurde eine Frist bis zum 30. Juli 2026 geset­zt. Nach Ablauf ein­er solchen Frist dro­hen häu­fig gerichtliche Schritte, ins­beson­dere eine einst­weilige Ver­fü­gung. Das kann zu zusät­zlichen Gerichts- und An­walt­skosten führen.

Eine kurze Frist be­deutet aber nicht, dass die beige­fügte Erk­lärung ungeprüft un­ter­schrieben wer­den sollte. Ger­ade bei Un­ter­las­sungserk­lärun­gen ist Vor­sicht geboten: Sie wirken regelmäßig langfristig und kön­nen bei späteren Ver­stößen ho­he Ver­tragsstrafen auslösen.


So­fort­maß­nah­men für Onlinehändler

Wer eine solche Abmah­nung er­hält, sollte zunächst die bean­stande­ten Ange­bote und Pro­duk­te sich­ern und über­prüfen. Dazu gehören ins­beson­dere Screen­shots der Ange­bote, Ange­bot­snum­mern, Pro­duk­t­fo­tos, Rech­nun­gen, Liefer­an­ten­dat­en, Einkaufs- und Verkauf­sun­ter­la­gen sowie In­for­ma­tio­nen zu vorhan­den­em Lagerbestand.

Die bean­stande­ten Ange­bote soll­ten nicht unüber­legt verän­dert oder gelöscht wer­den, bevor ihre rechtliche Be­deu­tung geprüft wurde. Gle­ichzeit­ig ist zu ver­mei­den, dass möglicher­weise be­trof­fene Pro­duk­te weit­er­hin neu ange­boten oder be­wor­ben wer­den. Auch ver­gle­ich­bare List­ings auf an­deren Plat­tfor­men oder in einem eige­nen Shop soll­ten in die Prü­fung ein­be­zo­gen werden.

Wichtig ist außer­dem, die geset­zte Frist in­tern so­fort zu notieren. Eine fundierte rechtliche Prü­fung braucht Zeit – de­shalb sollte sie un­verzüglich ve­r­an­lasst werden.

Tipps vom Fachanwalt

  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
  • Nehmen Sie keinen Kon­takt zum Abmah­n­er auf!
  • Un­terze­ich­nen Sie auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unterlassungserklärung!
  • Leis­ten Sie keine Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezial­isierten Fachan­walt beraten!

Kosten­lose Er­stein­schätzung durch Fachanwalt

Ich vertrete seit Jahren Man­dan­ten in den Bere­ichen des gewerblichen Rechtss­chutzes. Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Sie Ihre An­gele­gen­heit kosten­frei einschätzen.

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Tags: Kanzlei Lubberger LehmentVOLKSWAGEN AG
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