MAHNBESCHEID erhalten?
Auch zum Ende dieses Jahrs sind wieder viele Mahnbescheide im Umlauf.
In vielen Fällen folgt, teilweise nach Jahren, auf eine erste Abmahnung ein Mahnbescheid.
Im Bereich des Urheberrechtes (inbesondere im Filesahring) verjähren Schadensersatzansprüche erst nach 10 Jahren!
Haben Sie auch auf die Abmahnung nicht reagiert und nun einen Mahnbescheid erhalten?
Ratschlag:
Wir raten dazu auf keinen Fall die im Mahnbescheid geforderte Forderung ungeprüft zu zahlen.
Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnebscheid einzulegen. Der Widerspruch sollte unbedingt erfolgen, um den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu vermeiden, denn dieser ist VORLÄUFIG VOLLSTRECKBAR!
Grundregeln bei Mahnbescheiden:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Widerspruch einlegen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben einen Mahnbescheid, eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E‑Mail zu.
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