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Vertragsstrafe gefordert vom Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

Vertragsstrafe gefordert vom Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

26. Oktober 2021 Posted by Dirk Dreger Aktuelles

Vertragsstrafe: Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

Auch in dieser Woche vertrete ich wieder einen Man­dan­ten gegen eine Forderung des Ver­band Bay­erisch­er KFZ-In­nun­gen für fairen Wet­tbe­werb e.V.

Forderung: 10.000,00€

Ange­bot 7.000,00€

Im Ak­tuellen Fall geht es um zwei über mobile.de als Pri­vatanzeige in­serierte Kraft­fahrzeuge. In der Verkauf­sanzeige wurde somit nicht auf den gewerblichen Charak­ter hingewiesen. Ausweis­lich der zwei Jahre zu­vor angegebe­nen Un­ter­las­sungserk­lärung, wurde je­doch genau dies straf­be­wehrt ver­sprochen. Einzige Aus­nahme von dieser Verpflich­tung ist der Fall, dass es ich um eigene auf den Anzeigen­steller zuge­lassene Kraft­fahrzeuge handelt.

Der Adres­sat der Forderung wurde an­hand der angegebe­nen Tele­fon­num­mer iden­ti­fiziert, die mit der Tele­fon­num­mer übere­in­stimmt, die bere­its zur er­sten Abmah­nung geführt hat.

Muss eine gel­tend gemachte Ver­tragsstrafe im­mer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich ein­fach beant­worten. NEIN!

In diesen Fällen, kommt es ganz entschei­dend da­rauf an, dass zur Ver­mei­dung ein­er Ver­tragsstrafe nachgewiesen wer­den kann, dass es sich bei den ange­bote­nen Fahrzeu­gen, nicht um Fremd­fahrzeuge handelt.

Hin­weis:

Lei­der ist auch jegliche Ver­mit­tlungstätigkeit für Fre­unde oder Bekan­nte nicht mehr als rein pri­vate Hand­lung anzuse­hen. Selb­st dann nicht, wenn keine Pro­vi­sion gezahlt wird. Reine Gefäl­ligkeit­en für Fre­unde und Bekan­nte kön­nen al­so schnell zu einem Prob­lem werden.

Um das beste Ergeb­nis zu erzie­len, sollte der Fall durch einen fachkundi­gen Fachan­walt geprüft werden.

Nehmen Sie keinen di­rek­ten Kon­takt zur Gegen­seite auf!

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

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Er­ste Hil­fe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
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Tags: Autosmobile.deVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.Vertragsstrafe
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