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Abmahnung durch Fortuna Düsseldorf (Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.) (Tickethandel)

Abmahnung durch Fortuna Düsseldorf (Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.) (Tickethandel)

11. Februar 2025 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

In dieser Woche wurde mir eine ak­tuelle Abmah­nung des (Düs­sel­dor­fer Turn- und Sportvere­in For­tu­na 1895 e.V. zur rechtlichen Ein­schätzung vorgelegt. Die Abmah­nung wurde durch die LDM Recht­san­wälte aus­ge­sprochen und the­ma­tisiert den il­le­galen Tickethandel.

Dem Adres­sat­en wird vorge­wor­fen, gegen das Weit­er­veräußerungsver­bot ver­stoßen zu haben. Laut ATGB (9.2.) ist das An­bi­eten von Ein­trittskarten über nicht au­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men untersagt:


Un­zuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur privaten,

nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kommerzielle

Weit­er­verkauf der Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerb-

liche Tick­etverkauf bleibt allein dem Vere­in vor­be­hal­ten. Dem Kun­den ist es insbesondere

un­ter­sagt,

a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z. B. bei Ebay, Ebay-

Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Vere­in au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.

vi­a­gogo, seat­wave, Stub­Hub etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen…

 

Das An­bi­eten von Ein­trittskarten über die bekan­nten und be­liebten Plat­tfor­men wie kleinanzeigen, eBay, vi­a­gogo, stub­hub etc. ist somit un­ter­sagt. Im Fall ein­er Zuwider­hand­lung wer­den empfind­liche Strafen gefordert.

 

In der mir vor­liegen­den Abmah­nung wird fol­gen­des gefordert:

 

  • Auf­forderung zur Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Auf­forderung zur Zahlung ein­er Ver­tragsstrafe in Höhe von 350,00 €

 

Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB ver­stoßen zu kön­nen, müssen diese auch rechtlich wirk­sam vere­in­bart wor­den sein. Dies ist im­mer dann der Fall, wenn Ein­trittskarten di­rekt beim Vere­in oder of­fiziellen Vorverkauf­sstellen er­wor­ben wur­den. Auch im Falle ein­er Reg­istrierung im Tick­et­sys­tem des Vere­ins- ohne eine Kartenbestel­lung- wer­den die ATGB stets akzep­tiert und somit wirk­sam vere­in­bart. Soll­ten Karten über an­dere Plat­tfor­men er­wor­ben wor­den sein und keine Reg­istrierung im Tick­et­sys­tem beste­hen, sind die ATG hinge­gen nicht wirk­sam vere­in­bart wor­den. Wen­ngle­ich die Abmah­nung in den über­wiegen­den Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Be­träge in den meis­ten Fällen er­fol­gre­ich re­duzieren.  Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe na­hezu täglich mit de­r­ar­ti­gen Tick­etabmah­nun­gen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

 

Abmahnung erhalten?

 

Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Ihre An­gele­gen­heit kosten­los ein­schätzen. Senden Sie mir gerne die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er kosten­freien Er­stein­schätzung bei Ih­nen zurück.

Soforthilfe-Tipps:

 

  • Fris­ten beachten!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Keine Un­ter­schriften oder Zahlun­gen leisten!

Kosten­lose Ersteinschätzung

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­lose Er­stein­schätzung per E‑Mail

 

 

 

 

 

 

 

Tags: AbmahnungATGBDüsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.Fortuna DüsseldorfkleinanzeigenLDM Rechtsanwälte
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DIRK DREGER
RECHTSANWALT UND FACHANWALT
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